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Über die Kompetenz des EU-Digitalkommissar

Es kommt nicht oft vor, dass ich hier netzpolitische Themen aufgreife. In diesem Bereich macht Netzpolitik.org bereits einen sehr guten Job. Im Falle der jüngsten Aussage des künftigen EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) muss ich jedoch eine Außnahme machen.

Bei einer aktuellen Anhörung im Europaparlament zum Thema “Risiken der Digitalisierung” hat Oettinger folgende wirklich unfassbare Aussage gemacht.

“Wenn jemand so blöd ist und als Promi ein Nacktfoto von sich selbst macht und ins Netz stellt, hat er doch nicht von uns zu erwarten, dass wir ihn schützen. Vor Dummheit kann man die Menschen nur eingeschränkt bewahren.”

Gerade im Zusammenhang mit den jüngst veröffentlichten Nacktfotos einiger Promis ist diese Aussage ein Witz. Da hat wohl jemand den Unterschied zwischen Fotos öffentlich ins Netz stellen und Fotos als Backup in der Cloud aufzubewahren nicht verstanden. Für jemanden der das Amt des Digitalkommissar bekleiden will, schon sehr sehr traurig.

Doch zumindest im letzten Satz behält Günther Oettinger recht:
„Vor Dummheit [einiger Politiker] kann man die Menschen nur eingeschränkt bewahren“.

Bildquelle: Jacques Grießmayer CC-BY-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], via Wikimedia Commons

Der Beitrag Über die Kompetenz des EU-Digitalkommissar erschien zuerst auf ⁂ V ⁂.


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